Zertifizierungen gemäß
SI 2016 No. 1107 (UKEX*)

20.05.2021

*durchgeführt von IBExU UK Ltd. (www.ibexu.uk)

anwendbar für den britischen Markt

  • in Zusammenarbeit mit unserer britischen Stelle IBExU UK Ltd.:
    • approved body für den britischen Markt (England, Wales, Schottland) im Geltungsbereich der Statutory Instrument (SI) 2016 No. 1107 as amended
    • Zertifizierungsstelle, akkreditiert durch die United Kingdom Accreditation Service (UKAS)

*durchgeführt von IBExU UK Ltd. (www.ibexu.uk)

Die IBExU UK Ltd., ein Unternehmen der IBExU Gruppe, ist seit Februar 2023 approved body für den britischen Markt (England, Wales, Schottland) nach Statutory Instrument (SI) 2016 No. 1107 as amended und somit befugt, entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Die IBExU UK Ltd. ist eine reine Zertifizierungsstelle und wurde von der United Kingdom Accreditation Service (UKAS) entsprechend akkreditiert.

Konformitätsbewertungsverfahren bestehen aus einer Prüfung mit anschließender Bewertung und bei positivem Ergebnis einer Zertifizierung. Es wird zwischen Konformitätsbewertungsverfahren an Produkten (Schritt 1) und Qualitätssicherungssystemen (Schritt 2) unterschieden. In der Regel dürfen Produkte, die den SI 2016 No. 1107 as amended unterliegen, erst nach Durchführung der Schritte 1 und 2 auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden.

Die Auswahl der anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und ist in der Regulation 39 der SI 2016 No. 1107 as amended erläutert.

Die Prüf- und Bewertungstätigkeiten werden von einem entsprechend kompetenten Prüflabroatorium, vorzugsweise der IBExU Institut für Sicherheitstechnik GmbH, vorgenommen und anschließend der betreffenden Zertifizierungsstelle, in unserem Fall der IBExU UK Ltd., zur Zertifizierung für den britschen Markt übergeben.

Konformitätsbewertungsverfahren an Produkten (Schritt 1)

Bei Produkten wird prinzipiell zwischen Geräten, Schutzsystemen und Komponenten differenziert. Konformitätsbewertungsverfahren an Produkten werden in der Regel nach Schedule 3A, Part 1 der SI 2016 No. 1107 as amended (Type Examination; vgl. Modul B der Richtlinie 2014/34/EU) durchgeführt.

In Einzelfällen kann bei Geräten oder Schutzsystemen auch das Konformitätsbewertungsverfahren nach Schedule 3A, Part 7 der SI 2016 No. 1107 as amended (Conformity based on unit verification; vgl. Modul G der Richtlinie 2014/34/EU) durchgeführt werden. Hierbei entfällt der Schritt 2 – das Konformitätsbewertungsverfahren am Qualitätssicherungssystem.

Konformitätsbewertungsverfahren an Qualitätssicherungssystemen (Schritt 2)

Die in Schritt 1 nach Schedule 3A, Part 1 der SI 2016 No. 1107 as amended ausgestellten Type Examination Certificates bilden die Grundlage für die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren an Qualitätssicherungssystemen. Diese werden im Regelfall nach Schedule 3A, Part 2 (Conformity to type based on quality assurance of the production process; vgl. Modul D der Richtlinie 2014/34/EU) oder Part 5 (Conformity to type based on product quality assurance; vlg. Modul E der Richtlinie 2014/34/EU) der SI 2016 No. 1107 as amended durchgeführt.

Inverkehrbringen von Produkten – Herstellerpflichten

Liegen für ein Gerät oder Schutzsystem das Type Examination Certificate und das gültige Zertifikat des Qualitätssicherungssystems im entsprechenden Geltungsbereich vor, stellt der Hersteller für das Gerät oder Schutzsystem die entsprechende Declaration of Conformity aus und bringt an jedem Gerät oder Schutzsystem die UKCA-Kennzeichnung inkl. der Kennnummer des approved body, der das Konformitätsbewertungsverfahren am Qualitätssicherungssystem (Schritt 2) durchgeführt hat, an. Gleiches gilt für Geräte oder Schutzsysteme, die einer Einzelprüfung nach Schedule 3A, Part 7 der SI 2016 No. 1107 as amended unterzogen worden.

Liegt für eine Komponente das Type Examination Certificate und das gültige Zertifikat des Qualitätssicherungssystems im entsprechenden Geltungsbereich vor, stellt der Hersteller für die Komponente die entsprechende Attestation of Conformity aus und bringt an jeder Komponente die Kennnummer des approved body, der das Konformitätsbewertungsverfahren am Qualitätssicherungssystem (Schritt 2) durchgeführt hat, an.

Bei Geräten, die nicht der Prüfung nach Schedule 3A, Part 1 der SI 2016 No. 1107 as amended unterliegen, ist Schedule 3A, Part 6 der SI 2016 No. 1107 as amended (Internal production control; vgl. Modul A der Richtlinie 2014/34/EU) anzuwenden. Hierbei wird für Geräte entsprechend Part 3, Regulation 39, Clause (1) b) ii) die Hinterlegung der Unterlagen bei einem approved body notwendig.