Erstellung von Gutachten

04.11.2015
  • nach § 29a Abs. 1 BImSchG
  • im Rahmen von Genehmigungsverfahren / Anlagenplanungen

Die IBExU Institut für Sicherheitstechnik GmbH erstellt als Fachkompetente Stelle auf dem Gebiet des Explosionsschutzes diverse Gutachten. Die Erstellung von Gutachten erfolgt beispielsweise im Rahmen von Genehmigungsverfahren oder Anlagenplanungen. Hierzu zählen auch Gutachten nach § 29a Abs. 1 BImSchG, die von entsprechend bekannt gegebenen Sachverständigen durchgeführt werden dürfen. Die IBExU Institut für Sicherheitstechnik GmbH hat mehrere vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bekannt gegebene Sachverständige nach § 29b Abs. 1 BImSchG. Bekanntgaben sind online unter „ReSyMeSa“ einsehbar.