
Prüfungen / Zertifizierungen gemäß
Richtlinie (RL) 2014/90/EU (MED)
20.05.2021
anzuwenden ab 18.09.2016
- als europäisch notifizierte Stelle im Geltungsbereich der Richtlinie (RL) 2014/90/EU
- Prüflaboratorium und Zertifizierungsstelle, akkreditiert durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)
- Schutzsysteme
- Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme)
Die IBExU Institut für Sicherheitstechnik GmbH ist seit 06.04.2021 europäisch notifizierte Stelle nach Richtlinie (RL) 2014/90/EU, MED/3.12 und somit befugt, entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Zusätzlich wurden das Prüflaboratorium sowie die Zertifizierungsstelle von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.
Konformitätsbewertungsverfahren bestehen aus einer Prüfung mit anschließender Bewertung und bei positivem Ergebnis einer Zertifizierung. Es wird zwischen Konformitätsbewertungsverfahren an Produkten (Schritt 1) und Qualitätssicherungssystemen (Schritt 2) unterschieden. In der Regel dürfen Produkte, die der RL 2014/90/EU unterliegen, erst nach Durchführung der Schritte 1 und 2 auf Schiffen, welche die Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union führen, installiert werden.
Die Auswahl der anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und ist in der entsprechenden Durchführungsverordnung erläutert.
Konformitätsbewertungsverfahren an Produkten (Schritt 1)
Die IBExU Institut für Sicherheitstechnik GmbH ist befugt Konformitätsbewertungsverfahren entsprechend MED/3.12 der Durchführungsverordnung zur RL 2014/90/EU durchzuführen. Produktseitig handelt es sich hierbei um Sicherheitseinrichtungen (Schutzssyteme), die den Durchschlag von Flammen in die Ladetanks bei Frachtschiffen verhindern. Konformitätsbewertungsverfahren an Schutzssytemen werden nach Anhang II der RL 2014/90/EU (Modul B: EU-Baumusterprüfung) durchgeführt.
Konformitätsbewertungsverfahren an Qualitätssicherungssystemen (Schritt 2)
Die in Schritt 1 nach Anhang II der RL 2014/90/EU ausgestellten EU-Baumusterprüfbescheinigungen bilden die Grundlage für die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren an Qualitätssicherungssystemen. Diese werden im Regelfall nach Anhang II (Modul D: Qualitätssicherung Produktionsprozess) oder Anhang II (Modul E: Qualitätssicherung Produkt) der RL 2014/90/EU durchgeführt.
Eine weitere mögliche Variante wäre die Durchführung nach Anhang II (Modul F: Konformität mit dem Baumuster – Produktprüfung).
Inverkehrbringen von Produkten – Herstellerpflichten
Liegen für ein Schutzsystem die EU-Baumusterprüfbescheinigung und das gültige Zertifikat des Qualitätssicherungssystems im entsprechenden Geltungsbereich vor, stellt der Hersteller für das Schutzsystem die entsprechende EU-Konformitätserklärung aus und bringt an jedem Schutzsystem das Steuerrad-Kennzeichen inkl. der EU-Kennnummer der notifizierten Stelle, die das Konformitätsbewertungsverfahren am Qualitätssicherungssystem (Schritt 2) durchgeführt hat, an.
Elementare Regularien
- RL 2014/90/EU
- Durchführungsverordnung
- SchAusrV
Downloads
Anträge / Formulare
Ansprechpartner
Prüfung von Schutzsytemen
Frau Ullmann
+ 49 (0) 37 31 / 38 05 17
a.ullmann@ibexu.de
Herr Gutte
+ 49 (0) 37 31 / 38 05 15
f.gutte@ibexu.de
Auditierung von Qualitätsmanagementsystemen
Herr Dr. rer. nat. Neuhäuser
+ 49 (0) 37 31 / 38 05 31
dr.neuhaeuser@ibexu.de
Frau Krumbiegel
+ 49 (0) 37 31 / 38 05 26
k.krumbiegel@ibexu.de
Zertifizierung
Herr Willamowski
+ 49 (0) 37 31 / 38 05 29
k.willamowski@ibexu.de
Herr Dr.-Ing. Cimalla
+ 49 (0) 37 31 / 38 05 48
dr.cimalla@ibexu.de